WILDWASSERSPORT LECHTAL - FUN RAFTING.
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2011
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich
erfolgen. Sie wird von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt und ist
somit verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter
Buchung eine 50%-Anzahlung auf das Konto von Wildwassersport Lechtal -
Fun Rafting 210.583 bei der Raiffeisenbank Oberlechtal, Bankleitzahl
36220, Swift-Code für EU-Überweisungen: IBAN AT02 3622 0000
00 21 0583 / BIC RZTIAT22220 fällig. Die restlichen 50% sind so zu
Überweisen, dass Sie bei Tourantritt auf oben genanntem Konto
eingelangt sind (EU-Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit bis
zu 5 Bankwerktage).
2. Stornoregelungen:
bis zum 30.Tag vor der Tour 10%
vom 29.-21.Tag vor der Tour 25%
vom 20.-10.Tag vor der Tour 45%
ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn 65%
ab 72 Std. bis Tourantritt 85%
bei Nichtantritt der Tour 100%
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation
zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine
Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist
möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour
notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog,
in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen
angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen
sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für
körperlich und geistig für die Ausübung der Rafting-,
Canyoning und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer
Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die
Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting werden von geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten
Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und
vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter
erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht
gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle
Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund
gegenüber Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting und den
Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting haftet nicht für
Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das
gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne
des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese
Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters
/ Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die
Teilnehmer einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere
Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für
die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour
auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt
es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener
Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden
können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz,
unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.), abzuändern,
zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting ist berechtigt bei Vorliegen derartiger
Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Gewähr
für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit
privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres
Programms von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Wir
übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und
Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und
UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht
Reutte. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß
§ 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6
Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die
Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Wildwassersport Lechtal -
Fun Rafting Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren
gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht
gestattet. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung
einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson
befördert. Auf dem Lech gilt, pro fünf Kinder eine geeignete,
mindestens 18-jährige Aufsichtsperson. Auf dem Inn ist eine
Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen,
dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse
geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die
für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der
Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger
Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des
Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour
auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes
und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil
mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu
rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Canadiertouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer
Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle
anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen
Touren kein Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung
der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer
von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Die Teilnehmer müssen
ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen
ausweichen.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Haftung
für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren
entstehen.
Besondere Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Canyoningtouren:
26. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im
weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu
rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet
werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und
vorsichtig zu bewegen. Canyoning ist eine extrem mit der Natur
verbundene „Sportart“, in extremen Gelände, dadurch
sind auch Verletzungen beim Canyoning nicht gänzlich
auszuschließen.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und
unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einer
Schlucht ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht
abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während
der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser
Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
30. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers
darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten
ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen
zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten
Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich
sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser
dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die
sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere,
rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung
eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der
Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen
werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter
Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten
Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe
Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände
geeignet sind, selbst mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der
Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten
sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat
auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des
Canyoningführer diesem vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Verleihausrüstung:
32. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen
erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine
Haftung übernommen.
33. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting aufgetreten sind, hat der Mieter
zu haften.